Telefon: 0341 984600 kontakt@xenus-steuer.de

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

XENUS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Inselstraße 26
04103 Leipzig

Handelsregister: HRB 19915
Registergericht: Leipzig

Vertreten durch:
Susann Lang

Kontakt

Telefon: +49 341 984600
Telefax: +49 341 9846050
E-Mail: kontakt@xenus-steuer.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE229618282

Aufsichtsbehörde

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Emil-Fuchs-Straße 2
04105 Leipzig

https://www.sbk-sachsen.de/

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung:
Steuerberater/Steuerberaterin

Zuständige Kammer:
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Emil-Fuchs-Straße 2
04105 Leipzig

Verliehen in:
Deutschland

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StBerG)
einsehbar unter: https://www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht/steuerberatungsrecht

Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
einsehbar unter: https://www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht/steuerberatungsrecht

Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
einsehbar unter: https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/recht-und-berufsrecht/fachinfos/BStBK_Berufsordnung-inkl-Fachberaterordnung.pdf

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
einsehbar unter: https://www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht/steuerberaterverguetungsverordnung

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
VSW Versicherungsgemeinschaft für Steuerberater
Dotzheimer Straße 23
65185 Wiesbaden

Geltungsraum der Versicherung:
Europa Kontinental

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Anschrift:

XENUS Steuerberatungs-
gesellschaft mbH
Inselstr. 26
04103 Leipzig

Rufen Sie einfach an unter

+49 341 984600

Bürozeiten:

Montag – Donnerstag:
09:00 – 12.00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr

Datev News

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Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) blieb im Bundesrat am 22.03.2024 ohne die notwendige Mehrheit. Damit ist das Gesetz gescheitert. Ein Vermittlungsverfahren wäre aber noch möglich. [...]

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Der Bundestag hat am 22.03.2024 den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BT-Drucks. 20/9469, 20/9875) erstmals beraten und im Anschluss an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. [...]

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Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 20. März 2024. [...]

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Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. [...]

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Der Bundesrat hat am 22. März 2024 der Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zugestimmt. Diese ändert die Angabe eines Doktortitels. [...]

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Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. [...]

- DATEV

Ein Zeitsoldat, der im Dezember 2021 eine COVID-19-Impfung verweigert hat, durfte fristlos entlassen werden. So entschied das VG Aachen (Az. 1 K 1117/22). [...]

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Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. [...]

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Der BGH hat auf Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können (Az. V ZR 81/23 und V ZR 87/23). [...]

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Die Regelung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg, wonach Beamtinnen und Beamten des Landes jährlich ein nach Besoldungsgruppen gestaffelter Betrag von der Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen abgezogen wird, wahrt nicht die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes und ist deshalb unwirksam. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 5.22). [...]